Anerkennung von Prüfungsleistungen


Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen sind folgende Schritte notwendig:

In der ersten Spalte des Formulars tragen Sie den Namen des Kurses ein (bspw. "P8 Comp.ling. Anw.").

Bei der Anerkennung von Studienleistungen von anderen Universitäten (bspw. aus einem ERASMUS-Studium) oder aus anderen Studiengängen an der LMU tragen Sie in der 4. Spalte den Titel des besuchten Kurses ein und in der 1. Spalte den CIS-Kurs, für den der Kurs angerechnet werden soll. In der Spalte "Note" tragen Sie die Originalnote ein. In der Spalte "ECTS" tragen Sie die Zahl der ECTS-Punkte ein, die Sie dafür erhalten haben. Noten von ausländischen Universitäten werden vom Prüfungsamt umgerechnet.

Prüfen Sie bitte vor dem Verschicken, ob das Formular in der PDF-Datei wirklich ausgefüllt ist.

Wenn Sie Prüfungsleistungen im Umfang von 20 ECTS oder mehr anrechnen lassen möchten, sollten Sie außerdem einen Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten stellen.

Masterstudent*innen schicken die Unterlagen an Prof. Fraser, Bachelorstudent*innen an mich.

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen im Nebenfach ist der/die Studiengangskoordinator/in des Nebenfachs zuständig.

Auf dieser CIS-Seite finden Sie weitere Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.